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2013/01 Leitlinien der German U15

 

Leitlinien der German U15 zur Forschung und Lehre

Die wachsende Globalisierung der Wissenschaft und die zunehmende Präsenz von Universitäten unterschiedlichsten Typs und Auftrags in verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Umfeldern machen es notwendig, gegenüber politisch oder wirtschaftlich Handelnden sowie gegenüber künftigen und aktiven Mitgliedern der German U15 in allen Teilen der Erde klarzustellen, welchen Leitlinien die Universitäten der German U15 in Forschung und Lehre folgen. Sie stehen in der Tradition der Europäischen Universität mit ihren akademischen Überzeugungen, die sich entlang der kulturell-gesellschaftlichen Entwicklungen in Europa herausgebildet haben. Die Leitlinien der German U15 zu Forschung und Lehre verdeutlichen das Selbstverständnis, den Auftrag und die Leitlinien von Forschung und Lehre der
German U15 in Anbetracht der zunehmenden Diversität der weltweiten Universitätslandschaft und der damit verbundenen Bedeutungsvielfalt des Begriffs "Universität".

Die German U15 stehen im In- und Ausland für:

  1. die Autonomie der Universität. Sie organisiert und verwaltet sich selbst.
  2. die Freiheit von Forschung und Lehre in Verantwortung vor Mensch, Gesellschaft und Natur.
  3. die forschungsgeleitete Lehre.
  4. den diskriminierungsfreien Zugang zum Studium sowie zur Ausübung von Forschung und Lehre, insbesondere ohne Ansehen der Herkunft, weltanschaulich-konfessioneller Orientierung oder Geschlecht.
  5. das meritokratische Prinzip, insbesondere bei der Bedeutung wissenschaftlicher Leistungen und der individuellen Karriereentwicklung.
  6. die Verpflichtung ihren Studierenden sowie ihren Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, insbesondere ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs die besten Qualifikations- und Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.
  7. die Verpflichtung, das Wissen durch Forschung und Lehre umfassend zu vermehren.
  8. die Aufgabe, Beiträge zur Lösung der großen, komplexen Fragen von Menschheit, Gesellschaft und Staat in einer sich beschleunigt verändernden Welt zu leisten.
  9. die Aufgabe, ihre Forschungsergebnisse in die Gesellschaft zu tragen und deren Nutzung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern.
  10. die Verpflichtung ihrer Mitglieder auf die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis.