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2018/04 German U15 zum Koalitionsvertrag

Die U15-Universitäten begrüßen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags getroffenen Vereinbarungen zur Wissenschafts- und Hochschulpolitik. Der Vertrag setzt klare Schwerpunkte zugunsten forschungsstarker Universitäten. Dies zeigt, dass die Politik die zentrale Bedeutung forschungsstarker Universitäten als Motoren der Wissensgesellschaft und Impulsgeber des deutschen Wissenschaftssystems anerkennt.

Die durch Autonomie und Fächervielfalt gekennzeichnete Universität, die den Zugang zu Wissenschaft unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem und ökonomischem Status, politischer Einstellung, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung gewährleistet, stellt ein bedeutendes europäisches Erbe dar, das weltweit besorgniserregenden Anfechtungen ausgesetzt ist. Ein neuer Aufbruch für Europa braucht starke Universitäten, die in Forschung, Lehre und Innovation seit Jahrzehnten einen zentralen Beitrag zur europäischen Integration leisten. Das Bekenntnis zur Universität als europäischem Erbe und deren Stärkung stellen eine effektive und nachhaltige Investition in das europäische Projekt dar. Die German U15 nehmen diese Verantwortung ernst.

Die Stärkung der Universitäten setzt voraus, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in den nächsten vier Jahren in überzeugende Regelungen und Maßnahmen umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung eines Modells, das dem Bund unbürokratisch und effizient die Förderung der Landesuniversitäten in der Grundfinanzierung erlaubt. Die U15-Universitäten erkennen in den hochschulpolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags erfolgversprechende Ansätze für ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für Universitäten und Hochschulen, in dem Bund und Länder auch in der Grundfinanzierung zusammenarbeiten. Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden.

Verstetigung des Hochschulpakts als Einstieg in die dauerhafte Grundfinanzierung durch den Bund

Qualitativ hochwertige Lehre braucht in besonderem Maße Kontinuität und klare Prioritätensetzung seitens der Lehrenden. Dazu sind verlässliche und dauerhafte Beschäftigungsperspektiven unerlässlich. Die German U15 begrüßen daher nachdrücklich die Verstetigung der Bundesmittel für den Hochschulpakt. Wir verstehen das dauerhafte Engagement des Bundes für eine hochwertige Lehre als Einstieg in ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für Universitäten und Hochschulen. Bei der Umsetzung kommt es darauf an, die Finanzierung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen.

Verstetigung des Qualitätspaktes Lehre und der Qualitätsoffensive Lehrerbildung

Die German U15 begrüßen die Verstetigung des Qualitätspakts Lehreund der Qualitätsoffensive Lehrerbildung. Lehre ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe. Aus Sicht der German U15 leistet projektförmige Lehre, deren Finanzierung in Wettbewerbsverfahren periodisch neu einzuwerben ist, nur als Ergänzung einer auskömmlichen Grundfinanzierung einen Beitrag zu hochwertiger und innovativer Hochschullehre. Die U15-Universitäten halten den im Koalitionsvertrag festgehaltenen hochschulübergreifenden Austausch zu innovativen Lehrkonzepten für sehr sinnvoll – mit Organisationen wie der Hochschulrektorenkonferenz oder German U15 selbst gibt es dafür auch bereits geeignete Strukturen, die mit einer angemessenen Förderung ihr entsprechendes Potenzial voll entfalten können. Darüber hinaus setzt eine nachhaltige Steigerung der Lehrqualität die überfällige Reform des Kapazitätsrechts voraus, das aktuelle Entwicklungen und Bedarfe insbesondere an forschungsstarken Universitäten stärker berücksichtigen muss – beispielsweise durch Regelungen, die der Herausbildung neuer Karrierewege (etwa in Form von Lecturer-Stellen) Rechnung tragen, oder durch größere Flexibilität im Hinblick auf die Lehreinbindung besonders forschungsstarker Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Zügige Erhöhung der Programmpauschale

Die German U15 begrüßen die Fortführung der Programmpauschale für DFG-geförderte Vorhaben. In ihrer derzeitigen Höhe von 22 Prozent reicht die Pauschale allerdings bei Weitem nicht aus, um die indirekten Kosten von Forschungsprojekten zu decken. Die fehlenden Mittel müssen daher aus der Grundfinanzierung bestritten werden. Gerade für forschungsstarke Universitäten stellt dies eine besondere und erhebliche Belastung dar. Die angekündigte Erhöhung der Programmpauschale auf 30 Prozent ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung – sie darf aber nicht erst perspektivisch, sondern muss schnellstmöglich umgesetzt werden, für DFG- und BMBF-geförderte Projekte.

Bundesseitig finanzierte Nationallizenzen

Die U15-Universitäten schlagen die bundesseitige Finanzierung von Nationallizenzen vor, wie sie aktuell im Projekt DEAL verhandelt werden. Diese Finanzierung von Nationallizenzen würde einen nennenswerten Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen Grundfinanzierung der deutschen Hochschulen leisten.

Bundesseitige Förderung forschungsstarker Institute an Universitäten

Die German U15 unterstützen den Prüfauftrag zur bundesseitigen Förderung forschungsstarker und exzellenter Institute an Hochschulen, ohne diese aus der Hochschule herauslösen zu müssen. Bereits 2013 hat der Wissenschaftsrat („Perspektiven des Deutschen Wissenschaftssystems“) empfohlen, Fördermöglichkeiten zu schaffen, um „herausragende Leistungsbereiche langfristig an Hochschulen zu halten“. Die U15-Universitäten unterstützen dieses Ziel mit Nachdruck. Es ist ein Schritt in Richtung eines zeitgemäßen Finanzierungsmodells für forschungsstarke Universitäten. Die angedachte Bundesfinanzierung leistungsstarker Hochschulinstitute bietet erhebliche Vorteile. Sie fördert die exzellente disziplinäre Forschung, die ihrerseits eine unverzichtbare Grundlage für die starke interdisziplinäre Forschung an deutschen Universitäten (beispielsweise in Exzellenzclustern oder Sonderforschungsbereichen) darstellt. Weiterhin ist die Bundesfinanzierung leistungsstarker Hochschulinstitute ein Mittel, um den Wert herausgehobener Infrastrukturen langfristig zu sichern. Damit wird auch die Attraktivität forschungsstarker Universitäten für internationale Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler weiter erhöht. Nicht zuletzt stärken bundesseitig geförderte Hochschulinstitute auch die Kooperation auf Augenhöhe mit Instituten der außeruniversitären Forschung weiter.

Exzellenz als Leitelement der Wissenschaftspolitik

Die U15-Universitäten begrüßen ausdrücklich die Betonung von Exzellenz als Leitelement der Wissenschaftspolitik. Als forschungsstarke Universitäten sind sie in hohem Maße sichtbar und attraktiv für internationale Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler. Doch um auch künftig globalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen zu können, braucht es ein Bündel gezielter Maßnahmen. Die Zahl der Professuren muss, wie bereits vom Wissenschaftsrat gefordert, dauerhaft und massiv erhöht werden, um den besten Köpfen überhaupt passende Stellen anbieten zu können. Zugleich muss die Lehreinbindung forschungsstarker Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern signifikant reduziert werden. Die Arbeitsbedingungen für Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler müssen weiter über eine nachhaltig auskömmliche Grundfinanzierung verbessert werden. Zugleich gilt es, international wettbewerbsfähige Forschungsinfrastrukturen zu erhalten bzw. auszubauen. Die U15-Universitäten weisen außerdem auf den immensen Sanierungsstau im Hochschulbau und bei den Universitätsklinika hin, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschungsuniversitäten immer stärker beeinträchtigt. Eine auf Exzellenz ausgerichtete Wissenschaftspolitik muss auf diese Handlungsfelder besonderes Augenmerk legen.

Stärkung der herausragenden Universitätsmedizin

Die deutsche Universitätsmedizin erfüllt herausragende Leistungen in Lehre, Forschung und Krankenversorgung. Diese einzigartige Aufgabenverschränkung sorgt für exzellent ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für bestmöglich versorgte Patientinnen und Patienten, selbst bei seltenen und schwersten Erkrankungen. Vor diesem Hintergrund begrüßen die U15-Universitäten das Bekenntnis der Koalition zur Stärkung der Hochschulmedizin außerordentlich. Sie weisen zugleich darauf hin, dass aufgrund ihrer existenziellen Bedeutung die finanzielle Unterausstattung der Universitätsmedizin dringend durch zusätzliche Finanzierungsanstrengungen überwunden werden muss. Dies betrifft beide Teilsysteme gleichermaßen, Forschung und Lehre einerseits sowie Krankenversorgung andererseits. Forschung und Lehre benötigen in den kommenden Jahren substanzielle Mittelaufwüchse, damit Fortschritt und Innovation für die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Daneben muss die Finanzierung der Universitätsklinika, mit ihren besonderen Aufgaben der universitären Krankenversorgung, zwingend eine zusätzliche Finanzierungssäule erhalten. Dies kann entweder mit Hilfe eines systematischen DRG-Zuschlags geschehen oder aber durch besondere und verlässliche finanzielle Zuweisungen an alle Universitätsklinika in Form einer „Universitätsmedizinprämie“.

Die U15-Universitäten begrüßen weiterhin nachdrücklich die verbesserte Förderung von Studierenden (BAföG) und junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wir teilen das Ziel, Deutschland zu einem weltweit führenden Standort zur Erforschung künstlicher Intelligenz zu machen. Die Digitalisierung in Forschung, Lehre und Verwaltung ist für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems von zentraler Bedeutung. In allen diesen Bereichen haben die U15-Universitäten in den vergangenen Jahren vielversprechende Ansätze erarbeitet. Entsprechende Förderinitiativen sind unerlässlich, um diese Ansätze zügig auszubauen – zum Vorteil des deutschen und des europäischen Wissenschaftssystems.