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Hochschulpolitische Fehlsteuerungen durch flächendeckende Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens

Zum laufenden Wintersemester hat sich erneut eine große, gegenüber dem Vorjahr nochmals gewachsene Zahl von Hochschulen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) für die Zulassung von Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern beteiligt. Die Diagnose ist ähnlich wie im Herbst 2013:

News vom 11.12.2014


Zwar läuft das Verfahren technisch stabil, aber sein eigentlicher Zweck – die Organisation des Abgleichs der Mehrfachbewerbungen sowie einer optimale Auslastung der Studienplätze in kürzerer Zeit – wurde erneut verfehlt.

 

Ein Beispiel bietet das stark nachgefragte Fach Psychologie mit deutschlandweit 34.500 Bewerbungen. Mit immerhin 24 Hochschulen haben sich mehr als 70% der Hochschulen mit einem Studienangebot in Psychologie zum Wintersemester 2014/2015 am DoSV beteiligt. Dennoch wurde der von der Stiftung versprochene Mehrfachabgleich der Bewerbung sowie eine Vergabe aller Studienplätze innerhalb des Serviceverfahrens vielfach nicht erreicht. Stellenweise lag die Auslastung der Studienplätze trotz erheblicher Überbuchung nach Abschluss des DoSV bei nur 40 - 60 Prozent und damit deutlich unter den Werten, die in den bislang praktizierten örtlichen Verfahren erreicht wurden. Die für eine Komplettauslastung erforderliche Nachsteuerung mussten die betroffenen Hochschulen aufwändig durch lokale Nachrückverfahren vornehmen.


Das DoSV stellt insofern keine Verbesserung des Zulassungsverfahrens dar. Einige Universitäten haben daher angekündigt, im Sommersemester 2015 nicht mehr am Verfahren teilzunehmen. Die Stiftung Hochschulzulassung, die das DoSV betreibt, rät angesichts dieses Resultats, dass die Hochschulen zur Sicherheit mit einer noch höheren Überbuchungsquote ins Rennen gehen sollten, um bessere Auslastungen zu erzielen. Genau das tun sie aber seit Jahren schon, ohne DoSV. Das war ein Missstand, der durch das neue Verfahren beseitigt werden sollte.

 

Fazit: Weder für die Hochschulen, die einen erhöhten Aufwand haben und häufig schlechtere Ergebnisse erreichen, noch für die Bewerberinnen und Bewerber, die sich zumeist zusätzlich zu den Bewerbungen an den einzelnen Hochschulen jetzt auch noch bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren lassen müssen, stellt das DoSV einen Vorteil dar. Angesichts der enormen Kosten, die dieses Verfahren für die Länder bzw. die Hochschulen Jahr für Jahr mit sich bringt, stellt sich mit Blick auf den auch nach wie vor nicht erkennbaren Nutzen immer stärker die Frage nach der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Dialogorientierten Serviceverfahrens.

 

Auf politischer Seite soll nun trotz dieser kritischen Bewertung des Serviceverfahrens mit höherer Intensität der Plan verfolgt werden, bis 2018 das DoSV als Regelverfahren für alle an deutschen Hochschulen angebotenen Studiengängen, gleichgültig ob zulassungsbeschränkt oder nicht, zu etablieren und die Kosten, anders als ursprünglich verabredet, frühzeitig – bereits ab dem kommenden Wintersemester schrittweise – auf die Hochschulen abzuwälzen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Staatsvertrags wird derzeit innerhalb der Kultusministerkonferenz erörtert. German U15 weist diesen Plan mit Entschiedenheit zurück. Zum einen wird damit die Grundlage der Vereinbarung zwischen Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz zur Einrichtung einer Stiftung für Hochschulzulassung und ein Serviceverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge seitens der Politik verlassen. Zum andern ist bislang nicht aufgezeigt, dass sich ein solches Verfahren flächendeckend überhaupt umsetzen lässt. Auch bestehen keine belastbaren Aussagen über die sich abschließend ergebenden Kosten. Neben der Frage nach der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit eines solchen Systems ergeben sich damit für die Zulassungsverfahren der Hochschulen zusätzliche weitere erhebliche Risiken.

 

„German U15 fordert daher die Kultusministerkonferenz dazu auf, auf der Grundlage belastbarer Daten die weitere Perspektive eines wirtschaftlich vertretbaren und sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für die Hochschulen effektives Serviceverfahren zur Unterstützung der lokalen Zulassungsverfahren zu erörtern und eine verbindliche Vereinbarung über die Entwicklung des DoSV zu treffen. Wesentlicher Bestandteil einer solchen Vereinbarung muss auch die Zusage der Länder darstellen, die sich für die Hochschulen ergebenden zusätzlichen Kosten vollständig und dauerhaft zu übernehmen."

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