„Unverhältnismäßig und realitätsfremd“
German U15 lehnt den Rahmenvertrag für die Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen zwischen KMK und VG WORT ab
News vom 28.10.2016
Der Rahmenvertrag regelt die Abrechnung von Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in Lehre und Forschung neu: Die entsprechenden Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft WORT wurden bisher pauschal von den Bundesländern vorgenommen. Ab Januar 2017 sollen die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in Lehre und Forschung im Einzelnen erfassen, der VG WORT diese Nutzungsdaten melden und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese Neuregelung erschwert insbesondere die Bereitstellung digitaler Semesterapparate massiv. Bücher, Artikel etc. können den Studierenden nur noch dann zur Verfügung gestellt werden, wenn jeder Text (und jeder Textauszug) einzeln gemeldet und abgerechnet wird.
„Die Einzelerfassung und -meldung ist mit einem immensen Aufwand verbunden, der den Lehrenden neben ihren eigentlichen Aufgaben nicht zuzumuten ist“, kommentiert Hans-Jochen Schiewer, Vorsitzender von German U15 und Rektor der Universität Freiburg. Selbstverständlich müssten urheberrechtliche Ansprüche angemessen abgegolten werden, allerdings sei die im Rahmenvertrag vorgesehene Umsetzung indiskutabel. „Die Hochschulen bieten jungen Menschen eine Ausbildung auf höchstem Niveau. Diese Aufgabe, die für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist, darf nicht durch einen völlig unverhältnismäßigen und realitätsfremden zusätzlichen Aufwand erschwert werden.“
Grundsätzlich ist aus Sicht der U15-Universitäten eine Anpassung des Urheberrechts an die neuen Möglichkeiten, die sich aus der Digitalisierung insbesondere für Lehre und Forschung ergeben, dringend erforderlich. Die U15-Universitäten fordern daher für die anstehende Urheberrechtsänderung die 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigte Umsetzung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Diese sollte eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung auch urheberrechtlich geschützter Schriftwerke praxistauglich regeln. „Andernfalls“, so Schiewer, „wird der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland seine Position im weltweiten Vergleich nicht halten können.“