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Welche Sicherheitsanforderungen gelten für amtlich eingestufte Forschungsprojekte?

Die konkreten Sicherheitsanforderungen richten sich nach der jeweiligen Einstufung der Projektinhalte und nehmen mit zunehmendem Geheimhaltungsgrad deutlich zu.

Bereits bei der Einstufung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD/EU RESTRICTED) sind grundlegende Maßnahmen umzusetzen. Sie finden sich in der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Bundes (Bundeseinrichtungen) bzw. in der VSA ihres Bundeslandes (Landeseinrichtungen).2   Hervorzuheben sind hier vor allem die Regelungen des VS-NfD-Merkblatts (Anhang der VSA). Zu den umzusetzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zählt insbesondere der Einsatz geeigneter IT-Systeme (VS-IT), etwa Rechner ohne Drahtlosschnittstellen und mit klar geregelten Benutzerprofilen. Die Verarbeitung und Weitergabe entsprechender Informationen darf nur unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen erfolgen, vor allem durch Verschlüsselung. Maßgeblich sind hierbei in erster Linie die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Darüber hinaus sind Aufbewahrungsorte für entsprechende Unterlagen oder Datenträger physisch zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Mit höheren Geheimhaltungsgraden (VS-VERTRAULICH und darüber hinaus) steigen die Anforderungen deutlich an. Dies betrifft insbesondere strengere Zugangsbeschränkungen auf einen klar definierten und sicherheitsüberprüften Personenkreis. Zudem ist die Nutzung speziell zugelassener und entsprechend abgesicherter IT-Systeme (VS-IT) erforderlich, und zwar einschließlich erhöhter Anforderungen an Verschlüsselung, Nutzerverwaltung und die konsequente Trennung von IT-Systemen, die nicht amtlich eingestufte Dokumenten verarbeiten. Darüber hinaus sind geeignete, kontrollierte Räumlichkeiten für die Verarbeitung und Aufbewahrung vorzusehen. Ergänzend bestehen erweiterte organisatorische Vorgaben, vor allem hinsichtlich der eindeutigen Kennzeichnung von Verschlusssachen, der lückenlosen Dokumentation von Zugriff, Weitergabe und Aufbewahrung sowie der kontrollierten Weitergabe und des gesicherten Transports von Informationen.


2 Hier finden Sie exemplarisch die VSA Bund: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13032023_SII554001405.htm. 
Für jedes Bundesland gibt es eine eigene VSA, die sich aber nur marginal unterscheiden.