Wie müssen in sicherheitsrelevanten Projekten erhobene Forschungsdaten gespeichert werden und welche Anforderungen kommen dabei auf Universitäten zu?
ie Anforderungen an die Speicherung von Forschungsdaten ergeben sich nicht aus der Sicherheitsrelevanz eines Projekts als solcher, sondern maßgeblich aus einer etwaigen amtlichen Einstufung der verarbeiteten Informationen. Bei nicht amtlich eingestuften Projekten gelten grundsätzlich die üblichen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und gute wissenschaftliche Praxis.
Bereits bei der Einstufung VS-NfD (EU RESTRICTED) sind jedoch spezifische Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu zählen insbesondere die Verarbeitung und Speicherung der Daten in geeigneten, abgesicherten IT-Umgebungen (VS-IT), der Verzicht auf Drahtlosschnittstellen, die Nutzung von Verschlüsselungsverfahren sowie klare Zugriffsregelungen. Darüber hinaus müssen entsprechende Systeme und Datenbestände vor unbefugtem Zugriff geschützt und organisatorisch abgesichert werden. Maßgeblich sind hierbei in erster Linie die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Mit höheren Geheimhaltungsgraden (VS-VERTRAULICH und darüber hinaus) (EU CONFIDENTIAL und höher) steigen die Anforderungen weiter an. Dies betrifft insbesondere die Nutzung speziell zugelassener IT-Infrastrukturen, streng kontrollierte Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, die Einbindung sicherheitsüberprüften Personals sowie weitergehende Anforderungen an Dokumentation, Protokollierung und physische Sicherung der Systeme (Anforderungen des materiellen Geheimschutzes).
Für Rechenzentren an Universitäten bedeutet dies, dass je nach Einstufung entsprechende technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dies kann den Aufbau separater, besonders gesicherter IT-Umgebungen, die Anpassung bestehender Sicherheitskonzepte sowie die Abstimmung mit den zuständigen Sicherheits- und Geheimschutzstellen erfordern.
