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Welche Anforderungen gelten für Sicherheitsüberprüfungen von Projektmitarbeitenden und wie sollten Universitäten organisatorisch damit umgehen?

Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) von Projektmitarbeitenden sind erst ab der Einstufung VS-VERTRAULICH (EU CONFIDENTIAL) und höher erforderlich und richten sich nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Hierfür muss die Universität eine bzw. einen Geheimschutzbeauftragte(n) benennen. Er gibt dann die SÜ der Projektmitarbeitenden mit Zugriff zu VS-VERTRAULICH bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden in Auftrag. In der Regel ist jeweils das Landesamt für Verfassungsschutz zuständig, aber in bestimmten Fällen kann auch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingebunden sein. 

Je nach Projekt und Zugang zu Verschlusssachen können unterschiedliche Stufen der Sicherheitsüberprüfung (z. B. einfache oder erweiterte SÜ) erforderlich sein. Es sollte genug Zeit eingeplant werden (Dauer der SÜ 3-24 Monate je nach Komplexität des Falles und Auslastung der Behörden). Es entstehen für die SÜ keine direkten Kosten. Grundlage für die SÜ ist die Sicherheitserklärung der zu überprüfenden Person (Selbstauskunft) mit Angaben zur Person, gegebenenfalls Lebenspartner, Wohnorte sowie Anfragen bei Verfassungsschutzbehörden und dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis).