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Wie unterscheiden sich die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2)?

Die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) umfasst die Prüfung grundlegender personenbezogener Angaben sowie behördliche Abfragen, insbesondere bei Verfassungsschutzbehörden und dem Bundeszentralregister.

Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) geht darüber hinaus und bezieht zusätzliche Aspekte ein, etwa Angaben zu Lebenspartnern bzw. Ehepartnern sowie längere Auslandsaufenthalte. Sie wird insbesondere dann erforderlich, wenn der Zugang zu GEHEIM (EU SECRET) oder zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH (EU CONFIDENTIAL) bestehen wird.
 
Darüber hinaus gibt es noch die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3), die für die deutsche Hochschulforschungspraxis allerdings wenig relevant ist.

Die Entscheidung darüber, welche Art der Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird, treffen die zuständigen Behörden für Verfassungsschutz, sie kann nicht durch die Hochschule selbst bestimmt werden.