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Wie läuft das Security Appraisal ab?

1. Schritt: Selbsteinschätzung der Antragstellenden

Im Rahmen der Antragstellung sind zunächst standardisierte Fragen zu sicherheitsrelevanten Aspekten zu beantworten. Die Fragen sind im Ja-Nein-Fragen-Format formuliert. Sobald eine Frage mit Ja beantwortet wurde, müssen weitergehende Angaben gemacht werden, wie das Projekt die Sicherheitsrisiken mitigieren möchte. Dies kann beispielsweise Maßnahmen wie die Einstufung von Projektergebnissen mit entsprechend eingeschränkter Verbreitung, die Benennung eines Project Security Officers (PSO) oder die Einrichtung eines Security Advisory Boards umfassen. 
Ergänzende Informationen können dabei sowohl im Antragsformular selbst als auch in Form zusätzlicher Anhänge eingereicht werden. Für bestimmte, als sicherheitsrelevant gekennzeichnete Ausschreibungsthemen stellt das Funding & Tenders Portal hierfür bereits spezifische Vorlagen zur Verfügung, die verpflichtend auszufüllen sind.

Eine kurze Einführung findet sich hier. Generell gilt: Schätzen Sie Ihre Projektinhalte möglichst realistisch ein. Eine Hilfe findet sich in diesem Dokument: How to handle security-sensitive projects

2. Schritt: Das eigentliche Security Appraisal

Alle Anträge, bei denen die Antragstellenden eine der Fragen zur Sicherheit mit JA angekreuzt haben, werden durch die Europäische Kommission geprüft. Die Europäische Kommission kann Informationen nachfordern. Es werden sowohl das Projekt als auch die vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen geprüft. Wird die Selbsteinschätzung bestätigt, wird der Antrag in die Security Scrutiny aufgenommen. Projektanträge aus Cluster 3 gehen direkt in die Security Scrutiny.

3. Schritt: Security Scrutiny

Ziel der Security Scrutiny ist die Prüfung des Geheimschutzbedarfes und in der Konsequenz die Formulierung von Auflagen für das Projekt sowie Einschränkungen oder Änderungen am Projekt. Die Prüfung wird durch die Sicherheitsbehörden der am möglichen Projekt beteiligten Mitgliedstaaten durchgeführt. Sie erfolgt auf Grundlage der von den Antragstellenden eingereichten Unterlagen, und zwar einschließlich des gegebenenfalls verpflichtend auszufüllenden Anhangs „Sicherheit“. Das Ergebnis bildet sich im jeweils projektspezifischen Security Framework ab, das die Gesamtheit der Sicherheitsanforderungen beschreibt. Es sind folgende Ergebnisse möglich:

  • Genehmigung ohne Auflagen
  • Genehmigung mit Auflagen (z. B. Vorgabe von Klassifizierung/Restriktionen für Ergebnisse und Zugriffe)
  • Keine Genehmigung, da die Inhalte zu sicherheitskritisch für eine Förderung sind
  • Der letzte Fall tritt sehr selten ein. Auflagen müssen entweder vor der Unterschrift des Grant Agreements oder während der Projektlaufzeit erfüllt werden. 


Wichtig: 
Der Prüfprozess hat keinen Einfluss auf die wissenschaftliche Evaluation der Projekte.