U15-Universitäten begrüßen Corona-Steuerhilfegesetz: Wichtige Unterstützung für Wissenschaft
News vom 15.05.2020
German U15 begrüßt den Entwurf eines „Corona-Steuerhilfegesetzes“, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten worden ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Universitäten und anderen Wissenschaftseinrichtungen weitere zwei Jahre eingeräumt werden, bevor die Umsatzsteuerpflicht auf eine erheblich größere Zahl ihrer Leistungen ausgedehnt wird.
Die verschobene Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz erspart den Universitäten und anderen Wissenschaftseinrichtungen vorerst erhebliche zusätzliche Kosten und großen bürokratischen Aufwand. Sie eröffnet damit insbesondere Freiräume für die Bewältigung der Corona-Pandemie. German U15 appelliert allerdings an die Verantwortlichen in der Politik, nach der wichtigen Verlängerung der Übergangsregelung, zügig eine grundsätzliche Lösung für die problematische Anwendung der Umsatzsteuerpflicht auf den öffentlich finanzierten Wissenschaftssektor zu erarbeiten.
Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und Vorsitzender von German U15:
„Wir begrüßen das Corona-Steuerhilfegesetz. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung des novellierten Umsatzsteuergesetzes enthält es eine Regelung, die nicht nur für die Universitäten, sondern für das gesamte Wissenschaftssystem eine Erleichterung bedeutet. So können wir uns auf die Bewältigung der Corona-Pandemie konzentrieren – in der Patientenversorgung, in der Forschung, aber auch im Hinblick auf Studium, Lehre und die Qualifizierung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das Corona-Steuerhilfegesetz erleichtert es den Universitäten, in der gegenwärtigen Krisensituation weiter ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft und insbesondere für die Zukunftsperspektiven junger Menschen gerecht zu werden.
Aber auch unabhängig von der Corona-Pandemie stellt die ausgeweitete Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts eine erhebliche Belastung für den Wissenschaftssektor dar. Die Erfolge der Wissenschaftspolitik dürfen durch die Steuerpolitik nicht zunichte gemacht werden. Die Zusammenarbeit über verschiedene Wissenschaftseinrichtungen hinweg ist Grundbedingung für die Leistungsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems und wird beispielsweise durch die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern entscheidend gestärkt.
Die Umsatzsteuerpflicht erschwert diese Zusammenarbeit: Sie macht sie teuer und belastet sie durch bürokratischen Aufwand. Das betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Universitäten einerseits und Universitätskliniken sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen andererseits. Diese Verbindungen müssen sich möglichst ungehindert entfalten können, denn ein starkes Wissenschaftssystem liegt im Interesse unserer Gesellschaft – während der Corona-Pandemie und darüber hinaus.“
Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs
Nach bisheriger Rechtslage würden ab 2021 juristische Personen des öffentlichen Rechts in vielen Fällen umsatzsteuerpflichtig, wo dies bislang nicht der Fall gewesen ist. Derzeit gilt noch eine Übergangsregelung (§ 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz), sie läuft aber (nach bisheriger Rechtslage) zum 31. Dezember 2020 aus. Im Anschluss werden zahlreiche Leistungsbeziehungen zwischen Universitäten, Universitätsklinika und weiteren Wissenschaftseinrichtungen umsatzsteuerpflichtig. Dazu zählen auch Kernaktivitäten des deutschen Wissenschaftssystems, beispielsweise gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Einrichtungen, gemeinsame Studiengänge, Bereitstellung von Rechenzeiten oder der Leistungsaustausch zwischen Unikliniken und Medizinischen Fakultäten.
Über German U15
German U15 ist der Verbund forschungsstarker, medizinführender Universitäten in Deutschland. U15-Universitäten bilden zusammen ein Drittel aller Universitätsstudierenden aus. Mehr als die Hälfte aller Staatsexamina in Medizin und Pharmazie sowie über ein Drittel der Lehramtsabschlüsse erfolgen an U15-Universitäten. Sie werben insgesamt zwei Fünftel der öffentlichen Drittmittel ein, im Bereich Medizin über die Hälfte.
Die U15-Universitäten nehmen – ebenso wie andere Universitäten, Hochschulen und Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft – die besondere Verantwortung wahr, die ihnen in der Krise der Corona-Pandemie zuwächst: nicht nur durch die Gewährleistung des Lehr- und Prüfungsbetriebs im Sommersemester 2020, sondern auch in der Krankenversorgung, in der Forschung zur Bekämpfung der Pandemie und in der Unterstützung ihrer Studierenden.
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