1. Einordnung
Sicherheitsrelevante Forschung umfasst – einen weiten Sicherheitsbegriff annehmend – nicht nur militärische bzw. Verteidigungsforschung, sondern alle Forschung, die „zur Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Sicherheit sowie zum Aufbau der Resilienz und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen des Gemeinwesens beiträgt und beitragen soll oder diese gefährden kann“ (Definition des Wissenschaftsrats, 2025).
Grundsätzlich können alle Technologien und Forschungsbereiche relevant sein, die auch für sicherheits- und verteidigungsbezogene Anwendungen eine Rolle spielen. Dies kann von Bereichen wie Radartechnologie, Kryptologie oder Luft- und Raumfahrtingenieurswissenschaften bis hin zur Notfallmedizin (Zivilschutz), Klima- und Nachhaltigkeitsforschung (Bevölkerungsschutz) reichen.
Schnittstellen können sowohl technologischer Natur sein (bspw. in den Bereichen Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz, Sensorik oder autonome Systeme) als auch sozial- und geisteswissenschaftliche Fragestellungen betreffen, etwa im Hinblick auf zivil-militärische Zusammenarbeit, Resilienz oder ethische und rechtliche Aspekte neuer Technologien.
Sicherheitsrelevante Forschung erfordert in der Regel keine grundlegende Neuorientierung, sondern erweitert den Fokus um Anwendungsfelder für Technologien, Szenarien mit Sicherheitsbezug oder neue Zielgruppen für den Transfer. Es ist daher empfehlenswert, die Publikations- und Konferenzlandschaft aktiv zu verfolgen, um sicherheits- und verteidigungsrelevante wissenschaftliche und technologische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, sofern eine Einrichtung eine strategische Ausweitung ihrer Aktivitäten in diesen Bereich in Erwägung zieht.
Für einen breiten Einblick in die Vielfalt sicherheitsrelevanter Technologien kann die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der einschlägigen EU Verordnung herangezogen werden.
