Wie unterscheiden sich Auftragsforschung und Forschungsförderung (Zuwendungen) in ihrer Förderlogik?
Sicherheitsrelevante Forschung in Deutschland erfolgt einerseits durch Auftragsforschung (z. B. BMVg, Cyberagentur). Sie wird vollständig durch den Auftraggeber finanziert. Der Auftragnehmer nennt hierfür einen Festpreis, zu dem die Forschungs- und Entwicklungsleistung erbracht wird. Dieser enthält typischerweise 100 % der Kosten inklusive indirekter Kosten und einer Gewinnmarge. In der Regel erhält der Auftraggeber teilweise oder vollständige Nutzungs- oder Verwertungsrechte an den Forschungsergebnissen. Da im Rahmen der Auftragsforschung individuelle zivilrechtliche Verträge für jeden Auftrag geschlossen werden, kann es zu abweichenden vertraglichen Regelungen kommen.
Andererseits kann sicherheitsrelevante Forschung im Rahmen von Zuwendungen erfolgen. Gewinnmargen sind in diesem Fall nicht enthalten. Die Förderquoten sind hier vom konkreten Programm abhängig. Beim Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) ist bei bestimmten Projekten – insbesondere im Entwicklungsbereich – eine Kofinanzierung durch das BMVg im Rahmen nationaler Auftragsvergaben möglich. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein entsprechendes nationales Fähigkeitsinteresse, das durch das BMVg bestätigt wird. Die Kofinanzierung dient dazu, den nationalen Anteil an europäischen Entwicklungsprojekten abzudecken und eine Beteiligung deutscher Akteure an diesen Vorhaben zu ermöglichen bzw. zu stärken.
Die Verwertungsrechte bei durch Zuwendungen finanzierten Projekten verbleiben grundsätzlich bei den Zuwendungsempfängern. Diese werden jedoch durch spezifische Regelungen, etwa zu Zugriffsrechten, Geheimschutz oder Exportkontrolle, ergänzt.
Für weitere Informationen zu IP- und Verwertungsrechten siehe Kapitel 8: Wie werden IP-Rechte im Rahmen sicherheitsrelevanter Forschung geregelt?
