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4. Zugang zu Förderung und Projekten

Folgende Institutionen vergeben Forschungsaufträge und Forschungsförderung mit Sicherheits- und Verteidigungsbezug (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): 
    Förderlinie „Forschung für die zivile Sicherheit“. Beratung erfolgt durch den zuständigen Projektträger VDI Technologiezentrum. Weiterführende Informationen und aktuelle Ausschreibungen sind über die Programmwebsite und einschlägige Förderportale abrufbar. Weitere Förderprogramme unter anderem im Bereich Cybersicherheit sowie fach- oder domänenspezifisch (z. B. Geistes- und Sozialwissenschaften, Extremwetter, Künstliche Intelligenz).

  • Horizont Europa (HEU): 
    Europäisches Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit sicherheitsrelevanten Themen insbesondere im Cluster 3 „Civil Security for Society“. Beratung erfolgt über die jeweiligen Nationalen Kontaktstellen (NKS), insbesondere die NKS Sicherheitsforschung. Eine Übersicht über Programme, Ausschreibungen und Ansprechpersonen bietet das Funding & Tenders Portal sowie das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen

  • Europäischer Verteidigungsfonds (EVF): 
    Förderung von verteidigungsbezogener Forschung und Entwicklung auf EU-Ebene. Beratung erfolgt durch die Nationale Kontaktstelle EVF (NKS EVF). Informationen zu Ausschreibungen und Programminhalten sind ebenfalls über das Funding & Tenders Portal sowie die NKS EVF verfügbar. 

  • Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur): 
    Vergibt Forschungsaufträge insbesondere im Bereich disruptiver Cyber- und Schlüsseltechnologien. Beratung erfolgt in der Regel direkt über die Cyberagentur. Informationen zu Programmen, thematischen Schwerpunkten und laufenden Projekten werden über die Website der Cyberagentur sowie über Ausschreibungen auf der Plattform eVergabe bereitgestellt.

  • Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): 
    Vergibt Forschungsaufträge im Rahmen der Ressortforschung. Hier bestehen in der Regel keine öffentlichen Ausschreibungen und es gibt keine offizielle Beratungsstelle. Informationen zu thematischen Schwerpunkten ergeben sich vor allem aus einschlägigen Veröffentlichungen wie dem Ressortforschungsplan sowie aus dem Austausch mit relevanten Bedarfsträgern.

  • Forschungsausschreibungen anderer Ministerien und Behörden: 
    Jeweils aktuell über die Förderberatung des Bundes suchbar.

Sicherheitsrelevante Forschung in Deutschland erfolgt einerseits durch Auftragsforschung (z. B. BMVg, Cyberagentur). Sie wird vollständig durch den Auftraggeber finanziert. Der Auftragnehmer nennt hierfür einen Festpreis, zu dem die Forschungs- und Entwicklungsleistung erbracht wird. Dieser enthält typischerweise 100 % der Kosten inklusive indirekter Kosten und einer Gewinnmarge. In der Regel erhält der Auftraggeber teilweise oder vollständige Nutzungs- oder Verwertungsrechte an den Forschungsergebnissen. Da im Rahmen der Auftragsforschung individuelle zivilrechtliche Verträge für jeden Auftrag geschlossen werden, kann es zu abweichenden vertraglichen Regelungen kommen.

Andererseits kann sicherheitsrelevante Forschung im Rahmen von Zuwendungen erfolgen. Gewinnmargen sind in diesem Fall nicht enthalten. Die Förderquoten sind hier vom konkreten Programm abhängig. Beim Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) ist bei bestimmten Projekten – insbesondere im Entwicklungsbereich – eine Kofinanzierung durch das BMVg im Rahmen nationaler Auftragsvergaben möglich. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein entsprechendes nationales Fähigkeitsinteresse, das durch das BMVg bestätigt wird. Die Kofinanzierung dient dazu, den nationalen Anteil an europäischen Entwicklungsprojekten abzudecken und eine Beteiligung deutscher Akteure an diesen Vorhaben zu ermöglichen bzw. zu stärken. 

Die Verwertungsrechte bei durch Zuwendungen finanzierten Projekten verbleiben grundsätzlich bei den Zuwendungsempfängern. Diese werden jedoch durch spezifische Regelungen, etwa zu Zugriffsrechten, Geheimschutz oder Exportkontrolle, ergänzt.

Für weitere Informationen zu IP- und Verwertungsrechten siehe Kapitel 8: Wie werden IP-Rechte im Rahmen sicherheitsrelevanter Forschung geregelt?

Die Förderquoten variieren je nach Programm und Projektart. Für nationale Förderprogramme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gelten die jeweiligen Förderrichtlinien. Die Förderquoten und Overheads orientieren sich dabei an den üblichen Regelungen der Projektförderung im nationalen Kontext.

Im Rahmen von Horizont Europa werden Universitäten in der Regel mit bis zu 100 % der förderfähigen direkten Kosten gefördert, während für industrielle Akteure – insbesondere bei Innovationsmaßnahmen – geringere Förderquoten gelten können. Im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) sind die Förderquoten aktivitätsspezifisch ausgestaltet und liegen je nach Projektphase zwischen etwa 20 % und 100 %; im Forschungsbereich beträgt die Förderung in der Regel bis zu 100 % für alle Beteiligten.

Die Overheads (indirekte Kosten) in EU-Programmen werden üblicherweise pauschal mit 25 % der direkten Kosten angesetzt. Im Europäischen Verteidigungsfond (EVF) besteht darüber hinaus teilweise die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen indirekten Kosten geltend zu machen, was jedoch mit erhöhtem administrativem Aufwand verbunden ist.

Ausschreibungen im Bereich der sicherheits- und verteidigungsrelevanten Forschung werden über eine Vielzahl nationaler und europäischer Plattformen veröffentlicht, die einen zentralen Zugang zu aktuellen Förder- und Vergabeverfahren bieten.
Auf nationaler Ebene werden sicherheitsrelevante Ausschreibungen regelmäßig im Bundesanzeiger, über die Plattform eVergabe und über die Ausschreibungsplattform service.bund.de veröffentlicht. Förderprogramme werden darüber hinaus in der Förderdatenbank der Förderberatung des Bundes zusammengefasst. 

Die Ausschreibungen der Cyberagentur erfolgen über die Plattform eVergabe; ergänzend bietet ihre Website einen Überblick über aktuelle Programme, Projekte und thematische Schwerpunkte. Diese umfassen insbesondere die Absicherung komplexer IT- und Infrastruktursysteme, innovative Ansätze der Cyberabwehr, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Sicherheitsanwendungen sowie Schlüssel- und Zukunftstechnologien mit Relevanz für die innere und äußere Sicherheit.

Ausschreibungen zu EU-Programmen (z. B. Horizont Europa, EVF) werden im Funding & Tenders Portal (Calls for proposal) veröffentlicht. Hier können ebenfalls vergangene Ausschreibungen und bereits geförderte Projekte eingesehen werden.

Im Rahmen der NATO Science and Technology Organization (STO) bieten sich Beteiligungsmöglichkeiten weniger über klassische Ausschreibungen als über thematisch definierte Forschungsprogramme, Grants (z. B. im NATO Chief Scientist Grants Programme) sowie die Mitarbeit in kooperativen Forschungsnetzwerken und Projektgruppen zu zentralen sicherheitsrelevanten Fragestellungen.