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Welche Förderquoten und Overheads gelten in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen (Zuwendungen)?

Die Förderquoten variieren je nach Programm und Projektart. Für nationale Förderprogramme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gelten die jeweiligen Förderrichtlinien. Die Förderquoten und Overheads orientieren sich dabei an den üblichen Regelungen der Projektförderung im nationalen Kontext.

Im Rahmen von Horizont Europa werden Universitäten in der Regel mit bis zu 100 % der förderfähigen direkten Kosten gefördert, während für industrielle Akteure – insbesondere bei Innovationsmaßnahmen – geringere Förderquoten gelten können. Im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) sind die Förderquoten aktivitätsspezifisch ausgestaltet und liegen je nach Projektphase zwischen etwa 20 % und 100 %; im Forschungsbereich beträgt die Förderung in der Regel bis zu 100 % für alle Beteiligten.

Die Overheads (indirekte Kosten) in EU-Programmen werden üblicherweise pauschal mit 25 % der direkten Kosten angesetzt. Im Europäischen Verteidigungsfond (EVF) besteht darüber hinaus teilweise die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen indirekten Kosten geltend zu machen, was jedoch mit erhöhtem administrativem Aufwand verbunden ist.