Was sollte vor Antragstellung beachtet bzw. auf universitärer Ebene geklärt sein?
Sicherheitsrelevante Forschung, die auf den zivilen Bereich zielt, ist in der Regel ohne vorbereitende Maßnahmen möglich, profitiert jedoch gegebenenfalls von den unten genannten Schritten.
Falls es eine Zivilklausel gibt: Wie wird diese gehandhabt, wie groß ist der Spielraum für Forschende? Sinnvoll ist auch eine Position zur Verteidigungsforschung, die ermöglichend mindestens auf die Freiheit von Forschung und Wissenschaft verweist, die nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantiert ist.
Grundsätzlich ist zu klären, ob die Hochschule, das betreffende Institut oder die jeweilige Forschungsgruppe aus individuellen Überzeugungen heraus Forschung mit militärischem Bezug ablehnt bzw. kritisch sieht. Idealerweise hat ein Dialog an der Institution stattgefunden oder es gibt ein permanentes Dialogangebot.
Empfehlenswert ist die Bestellung eines Geheimschutzbeauftragten, der auch für Anliegen rund um die Sicherheitsanforderungen ansprechbar ist. Diese Funktion kann beispielsweise durch die für Informationssicherheit beauftragte Person der Hochschule wahrgenommen werden. Es gibt spezielle Lehrgänge, durch die das benötigte Fachwissen aufgebaut werden kann. Ergänzend sollte – insbesondere bei Forschung mit Bezug zu Dual-Use-Gütern und entsprechenden exportkontrollrechtlichen Anforderungen – eine Exportkontrollbeauftragte bzw. ein Exportkontrollbeauftragter benannt sein. Bei grundlegenden Fragen zum Exportkontrollrecht in Verbindung mit Forschungsvorhaben bietet die Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Orientierung.
Hinweis:
Für hochschulinterne Diskussionen gilt zudem zu beachten, dass Forschungsprojekte mit militärischem Bezug mit sich bringen können, dass im Rahmen der Projektarbeit auch uniformierte Angehörige der Bundeswehr Zugang zum Campus der Hochschule erhalten.
Ein interessantes Beispiel für den Umgang mit sicherheitsrelevanter, insbesondere verteidigungsrelevanter, Forschung zeigt die University of Manchester. Sie stellt auf ihrer Website Informationen zum Engagement der Universität im
Bereich Verteidigung und Sicherheit öffentlich zur Verfügung, um Transparenz und Klarheit zu schaffen. Sie informiert über die Grundsätze der Zusammenarbeit mit Verteidigungsorganisationen (unter Wahrung akademischer Freiheit und gesetzlicher Vorgaben), die Arten von Forschungsprojekten (militärisch, dual-use, zivil) und deren ethische sowie rechtliche Prüfung, die Investitionsrichtlinien (Ausschluss umstrittener Waffenhersteller), die Berufsorientierung für Studierende (neutrale Darstellung von Karrieremöglichkeiten im Verteidigungssektor, inklusive Protest-möglichkeiten). Die Seite ist hier abrufbar.
