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Ergeben sich aus sicherheitsrelevanter Forschung besondere Anforderungen an die technische Ausstattung (insbes. IT) und deren Beschaffung?

Die Sicherheitsrelevanz eines Forschungsvorhabens führt grundsätzlich nicht automatisch zu spezifischen Anforderungen an die technische Ausstattung und deren Beschaffung. In der Auftragsforschung können jedoch projektbezogene Anforderungen durch den Auftraggeber festgelegt werden. 

Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante, aber nicht amtlich eingestufte Vorhaben, bei denen etwa bestimmte technische Standards, organisatorische Maßnahmen oder Zertifizierungen (z. B. nach BSI-Grundschutz oder einschlägigen ISO-Normen) vertraglich vorgegeben werden.

In der Forschungsförderung (Zuwendungen) ist es möglich, dass einzelne Förderprogramme spezifische Vorgaben beinhalten, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an die Forschungssicherheit.

Sofern im Projekt mit als amtliche Verschlusssache eingestuften Informationen gearbeitet wird, gelten darüber hinaus besondere sicherheitsrechtliche Anforderungen, die gesondert zu beachten sind (vgl. Kapitel 6).