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Welche Anforderungen sind bei der Auswahl von Konsortialpartnern in sicherheitsrelevanten Forschungsprojekten zu beachten?

Die Auswahl von Konsortialpartnern ist zunächst im Rahmen allgemeiner Erwägungen zur Forschungssicherheit zu bewerten. Hierzu zählen insbesondere die Vertrauenswürdigkeit der Partner, der Umgang mit sensiblen Informationen, mögliche Interessenkonflikte sowie rechtliche Rahmenbedingungen, etwa im Bereich Exportkontrolle oder Datenschutz. Die Beteiligung von Organisationen bzw. Personen aus einem der Staaten der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist kritisch zu prüfen.

Darüber hinaus können sich programmspezifische Anforderungen ergeben. Im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) müssen Konsortialpartner grundsätzlich aus EU-Mitgliedstaaten oder Norwegen stammen. Zudem ist nachzuweisen, dass beteiligte Einrichtungen unter effektiver Kontrolle von EU-Mitgliedstaaten bzw. Norwegen stehen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Mitgliedstaat bzw. Norwegen entsprechende Garantien übernehmen. 

Die konkrete Ausgestaltung und Bewertung der Zulässigkeit von Konsortialpartnern sollte frühzeitig geprüft und – insbesondere bei komplexeren Konstellationen – mit den zuständigen Beratungsstellen, wie der Nationalen Kontaktstelle für den Europäischen Verteidigungsfonds (NKS EVF), abgestimmt werden.