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Welche Sicherheitsprozesse und -maßnahmen müssen über die Exportkontrolle hinaus an Universitäten implementiert sein?

Neben der Exportkontrolle sollten Forschungseinrichtungen weitergehende Maßnahmen zur Herstellung von Forschungssicherheit ergreifen, insbesondere Due-Diligence-Maßnahmen, IT-Anforderungen und -Sicherheitsstandards, Schulungen von Forschenden sowie die Etablierung von Verfahren bei Sicherheitsvorfällen. Darüber hinaus bietet es sich an, frühzeitig eine verantwortliche Person für Forschungssicherheit zu bestimmen und mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten.

Sofern eine Hochschule oder Forschungseinrichtung beabsichtigt, amtlich als Verschlusssache (VS) eingestufte Projekte durchzuführen, sind weitreichender Maßnahmen zur personellen und materiellen Ertüchtigung notwendig (siehe Kapitel 6).