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6.1 Grundlagen

Bei Forschungsprojekten können einzelne Projektbestandteile – etwa Arbeitspakete oder konkrete Ergebnisse (sog. Deliverables) – durch zuständige Behörden sicherheitsrechtlich eingestuft werden1. Die Bandbreite dieser Einstufungen reicht von VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (entspricht etwa EU RESTRICTED) über VS-VERTRAULICH (VS-Vertr.) (EU CONFIDENTIAL) und GEHEIM (EU SECRET) bis hin zu STRENG GEHEIM (EU TOP SECRET). Es gilt der Grundsatz, dass die Informationen nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden dürfen (Kenntnis nur wenn nötig/Need-to-know-Prinzip). Die Entscheidung einer Einstufung hängt vom Inhalt und von der Kritikalität der Informationen ab. 

Neben den amtlichen Einstufungen gibt es noch die Einstufung „EU sensitive“, die nicht behördlich klassifizierte, aber schützenswerte Informationen kennzeichnet.

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)/EU RESTRICTED
Informationen dieser Einstufung sind schutzbedürftig, da ihre unbefugte Weitergabe nachteilige Auswirkungen haben kann. In der deutschen Hochschulforschungspraxis ist der Geheimhaltungsgrad VS-NfD (EU RESTRICTED) der mit Abstand am häufigste vorkommende Geheimhaltungsgrad.

VS-VERTRAULICH (VS-Vertr.)/EU CONFIDENTIAL
Die unbefugte Offenlegung kann den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU schaden. Entsprechend gelten erhöhte Anforderungen an Zugriff, Verarbeitung und Speicherung der Informationen. In der deutschen Hochschulforschungspraxis kommt der Geheimhaltungsgrad VS-Vert. (EU CONFIDENTIAL) gelegentlich vor. 

GEHEIM/EU SECRET
Eine unbefugte Weitergabe kann schwerwiegende Schäden für staatliche Sicherheitsinteressen verursachen. Der Zugang ist stark eingeschränkt und unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen. In der deutschen Hochschulforschungspraxis kommt der Geheimhaltungsgrad GEHEIM (EU SECRET) sehr selten vor und wird hier nur im Sinne der Vollständigkeit aufgeführt.

VS-STRENG GEHEIM/EU TOP SECRET
Die höchste Einstufung: Eine Offenlegung würde außergewöhnlich schweren Schaden für zentrale staatliche Interessen bedeuten. Entsprechend gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen und strengste Zugangsbeschränkungen. In der deutschen Hochschulforschungspraxis kommt der Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM (EU TOP SECRET) sehr selten vor und wird hier nur im Sinne der Vollständigkeit aufgeführt.


1  siehe auch Überblick des Deutschen Bundestages.

Sicherheitsanforderungen hängen nicht vom TRL ab. Sie können sich daraus ergeben, dass mit einer Background-IP gearbeitet wird oder mit sensiblen Daten ohne Einstufung (z. B. Daten zu Schwachstellen in der kritischen Infrastruktur), oder dass die Forschungsergebnisse ein Missbrauchspotenzial haben. Sicherheitsanforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel technologiespezifischer Sicherheitskriterien, regulatorischer Vorgaben sowie weiterer Faktoren wie ethischer Fragestellungen und potenzieller Reputationsrisiken. Zur Gewährleistung angemessener Sicherheitsmaßnahmen innerhalb einer Einrichtung ist eine strukturierte Risikobewertung bzw. Chancen-Risiken-Abwägung notwendig, die in etablierte Strukturen der Forschungssicherheit eingebettet sein sollte.