Welche Auswirkungen hat sicherheitsrelevante Forschung auf die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und welche Regelungen sind dabei zu beachten?
Bei der Förderung durch Zuwendungen hängen die Regelungen vom Fördergeber ab. Bei Horizont Europa gibt es häufig keinerlei Beschränkungen, während beim EVF zumeist die Zustimmung des Fördergebers (durch den Project Officer) nötig ist (häufigster Fall).
Sofern es sich bei sicherheitsrelevanter Forschung um Deliverables oder Projektbestandteile handelt, die als Verschlusssache eingestuft sind, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse grundsätzlich ausgeschlossen und strafbewehrt (seltener Fall). Im Falle einer Geheimhaltungsanordnung durch das DPMA (siehe vorherige Frage) unterbleibt die sonst gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung einer Patentanmeldung durch das DPMA.
Im Rahmen sicherheitsrelevanter Auftragsforschung, die nicht als Verschlusssache eingestuft ist, hängt die Möglichkeit einer Veröffentlichung vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei der Beauftragung von Forschung durch die Cyberagentur muss jede Veröffentlichung individuell beantragt und durch die Cyberagentur genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Verfahren regelmäßig eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sodass besonders kurzfristige Veröffentlichungen (z. B. innerhalb von 2-3 Tagen), etwa die Einreichung eines Abstracts für eine Konferenz, nicht immer möglich sind.
Diese Genehmigungspflicht ist darüber hinaus im Besonderen zu beachten, wenn die Publikation der Ergebnisse eine Voraussetzung für die wissenschaftliche Qualifikation der Forschenden, etwa im Rahmen einer Promotion, ist. Die Cyberagentur genehmigt die deutliche Mehrheit der Publikationsanfragen. Es kann aber dazu kommen, dass einzelne Anfragen aus sicherheitsrelevanten Gründen abgelehnt werden.
Es lässt sich also sagen: Die Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen hängen maßgeblich von der Art des Projekts sowie von sicherheitsbezogenen Vorgaben und vertraglichen Regelungen ab. Grundsätzlich lassen sich drei Konstellationen unterscheiden:
Erstens können Forschungsergebnisse ohne Einschränkungen veröffentlicht werden, sofern keine sicherheitsrelevante Einstufung oder vertragliche Beschränkung vorliegt. Dies ist bei der Mehrzahl der Projekte der Fall.
Zweitens können Veröffentlichungen genehmigungspflichtig sein, etwa, wenn Projekte oder einzelne Ergebnisse sicherheitsrelevant sind oder entsprechenden vertraglichen Auflagen unterliegen. In diesen Fällen ist eine Veröffentlichung häufig möglich, bedarf jedoch der vorherigen Prüfung und Freigabe durch den Fördergeber oder Auftraggeber. Dabei kann es auch vorkommen, dass einzelne Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen, während andere Projektbestandteile amtlich eingestuft bleiben.
Drittens kann eine Veröffentlichung in Einzelfällen vollständig ausgeschlossen sein, insbesondere bei Auftragsforschung mit entsprechenden vertraglichen Vorgaben oder bei als Verschlusssache eingestuften Inhalten. Während ein vollständiger Veröffentlichungsausschluss bei öffentlich geförderten Projekten in der Regel nicht vorgesehen ist, kann er im Rahmen von Auftragsforschung vorkommen.
